Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Wer darf was Ausbilden (Truppmannausbildung) ? | 38 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 840690 |
Datum | 29.06.2018 11:53 MSG-Nr: [ 840690 ] | 2146 x gelesen |
Infos: | 27.06.18 FW-Magazin: So verschieden ist die Truppmannausbildung
|
Feuerwehr
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Sicherlich bei FW in einer anderen Größenordnung eine ganz andere Hausnummer, da muss es tatsächlich der WF bzw. GF nicht immer machen, da gebe ich dir Recht.... ein hoher Grad an Didaktik ist jedoch ebenso wenig aussagekräftig... was nützt mir jemand, der zwar möglichst viel in tolle Worte verpacken kann, es jedoch nicht schafft dieses Fachwissen so zu vermitteln, das es für den "Endanwender" dann praktisch umzusetzen ist.
Ich bezog mich in dem Fall nur auf die Ausgangsfrage und da muss man nicht zwingend für die Standortausbildung unbedingt einen Kreisausbilder in den eigenen Reihen haben..... schön ist es wenn man ihn trotzdem hat...ich gehe einfach mal aus persönlicher Erfahrung davon aus, das von den angeführten 25 Kameraden nicht immer 20 oder 22 an den Diensten auftauchen, rechne einfach mal ne Quote von 60% , weil irgendwer fehlt eigentlich immer/fällt aus.
Nein, es gehört sicherlich nicht als 1.Aufgabe Aufgabe der Wehrführung dazu, jedoch, wie beschrieben, es sich um eine Ortswehr mit 25 FA handelt, und die derzeitige Ausbildung dort quasi " Selbsthilfegruppe" ist, dann läuft einiges schief, bei uns ist der Übergang in der Ausbildung zwischen Wehrführung/GF fließend, da ja der WF auf gut ausgebildete Kameraden im Einsatzfall zurückgreifen möchte und auch jeder GF bestrebt ist, nicht allen mitfahrenden FA bei Einsätzen erst erklären zu müssen was ,wie und womit gemacht werden muss.
Und wenn es in den Feuerwehrverordnungen der einzelnen Bundesländer eben bei einigen so verankert steht, das Ausbildungsinhalte auf Standortebene/Gemeindeebene ab GF aufwärts bzw. von fachlich geeigneten FA vermittelt werden soll/können, dann muss man natürlich auch bei der Wahl der GF darauf achten, das diese auch diesen Punkt der FwOrgVO umsetzen können.
Gruß Lars
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|