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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Wer darf was Ausbilden (Truppmannausbildung) ? | 38 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Weißenfels / Sachsen-Anhalt | 840694 | ||
Datum | 29.06.2018 13:41 MSG-Nr: [ 840694 ] | 2028 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Manuel, in diese Richtung haben wir ja schon geblickt. Jedoch kam hierzu von der Stadt keinerlei Reaktion. Jetzt wo ich die Verwaltungsvorschrift kenne ist es für mich aus städtischer Sicht verständlich. Sie sagen dann Ok ihr seit GrpFhr dies reicht dann doch. Somit entstehen niemanden Kosten und man hat dem Gesetz gegenüber alles richtig gemacht. Meiner Meinung nach macht es auf jeden Fall Sinn das jemand aus der Wehr bzw der Wehr hat mit welcher man enger zusammenarbeitet, den Lehrgang "Ausbilder für Truppmann" an der IBK hat. MFG | ||||
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