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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Wer darf was Ausbilden (Truppmannausbildung) ? | 38 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 840746 | ||
Datum | 02.07.2018 10:06 MSG-Nr: [ 840746 ] | 1759 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jens R. Sie sagen dann Ok ihr seit GrpFhr dies reicht dann doch. Somit entstehen niemanden Kosten und man hat dem Gesetz gegenüber alles richtig gemacht. Gehen die bei Euch da wirklich so ran? Was sagt Eure Stadtwehrleitung dazu? Wenn man jemanden hat, der geeignet scheint und der sich in diese Richtung entwickeln möchte, fördert man ihn doch normalerweise. Ich hätte eher vermutet, es gibt einen Engpass an Lehrgangsplätzen beim IBK. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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