Hallo,
Jochen hat ja oben schon die Stufen aus Hessen beschrieben.
Ich möchte aber der Benennung widersprechen, da es keine stufigen Schutzziele gibt.
Ein Schutzziel ist im Bedarfs- und Entwicklungsplan festgelegt und bedeutet quasi, wieviel Schutz sich eine Gemeinde gönnt.
Einfaches Beisipiel: ein Löschzug mit 16 Einsatzkräften innerhalb von 4 Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle wird im BEP festgeschrieben.
Dann wird noch festgelegt, wie oft dieses Ziel erreicht werden soll (Erreichungsgrad oder Erfüllungsgrad in Prozent), meistens zwischen 80 und 90%.
Die Stufen beziehen sich aber (in der hessischen FwOV) auf die Ausrüstung und in welchem Zeitraum sie an der Einsatzstelle sein muss/soll.
Die Ausrüstungsstufe 1 ist, vereinfacht gesagt, die Ortsteilausrüstung (10 Minuten), die Stufe 2 wird innerhalb der Gemeinde heranzuschaffen sein (20 Minuten) und die Stufe 3 ist überörtliche Ausrüstung (30 Minuten). Nochmal: vereinfacht gesagt.
Aber das gesuchte Schlagwort kann ich auch nicht bieten. Zumindest nicht außerhalb Hessens; hier ist es ja geregelt und ich kann z.B. "Ausrüstungsstufe 2" als festen Begriff benutzen. Ob es das woanders auch gibt, weiß ich nicht.
Gruß an alle
Martin
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Geändert von Martin S. [13.07.18 15:32] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |