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Thema | Begriffsuche für Eintreffzeiten | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Fürth / Bayern | 841005 | ||
Datum | 14.07.2018 15:45 MSG-Nr: [ 841005 ] | 694 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin S. §4 Abs.3 der hessischen Feuerwehrorganisationsverordnung: Zunächst hätte ich aus der nicht-hessischen Perspektive vermutet, dass auch die Alarmierungszeit zur Hilfsfrist zählt. Oder ist die bei euch wiederum Teil der Ausrückzeit? Wo ist das festgelegt, dass sich die Hilfsfrist aus den drei von Dir genannten Zeiten zusammensetzt? Zudem bräuchte ich bitte noch ein wenig Hilfe, um den Part mit der Entwicklungszeit inhaltlich zu verstehen: Zwischen Eintreffen und Beginn der Erkundung wird eine Minute "Entwicklungszeit" angesetzt? Was passiert in der Zeit? Und ab welchen Maßnahmen darf man hier von Beginn der Erkundung ausgehen? Oder wird da einfach grundsätzlich von einem Einsatz mit Bereitstellung ausgegangen und nachdem der entsprechend befohlen wird beginnt entsprechend die detaillierte Erkundung? Gruß Christian | ||||
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