Bayerische Staatsregierung: Verfassungsrechtliche Grundlagen
Der Status der bayerischen Staatssekretäre ähnelt dem der Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes, die allerdings keine Regierungsmitglieder sind und im Regelfall dem Bundestag angehören müssen, während die bayerischen Staatssekretäre dem Landtag zwar angehören können, es aber nicht müssen. Den (beamteten) Staatssekretären fast aller anderen Länder und des Bundes, die im Regelfall die Funktion des Amtschefs der Ministerien wahrnehmen, entsprechen in Bayern die Ministerialdirektoren.
Die Staatssekretäre in Bayern sind keine Beamte, sondern quasi so ne Art Teil-Staatsminister. Gerhard Ecks "Spezialszuständigkeit" ist u.a. der Digitalfunk: Staatssekretär Gerhard Eck, MdL
Gruß
Thorsten
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