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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Patientendaten von Rettungsdiensten ungeschützt im Internet | 12 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 841254 | ||
Datum | 23.07.2018 17:49 MSG-Nr: [ 841254 ] | 1511 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Thomas H. Wer verstößt nun gegen den Datenschutz? Der andere Patient, der aus lauter Langeweile die Titelseiten der Karteikarten liest oder die Arzthelferin, die die Daten offen liegen lässt? in beiden Fällen der Verarbeiter ( Arzt bzw. Betreiber des Alarmierungsnetzes). Aber: bei der Alarmierung macht sich auch der "Leser" strafbar. => Telekommunikationsgesetz § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [23.07.18 17:50] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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