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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 841623 | ||
Datum | 31.07.2018 07:45 MSG-Nr: [ 841623 ] | 1909 x gelesen | ||
Richtig. Ich denke die Wahrnehmung ist nur anders. Die Polizei möchte/muss in den meisten Fällen zwecks Strafverfolgung mit höheren Hürden in Wohnungen. Der Anteil Gefahrenabwehr ist hier geringer. Bei der Feuerwehr dagegen liegt der Anteil Gefahrenabwehr bei Türöffnungen nahe 100%, abgesehen von einigen Amtshilfen. Sicher gibt es hier auch von Wehr zu Wehr Unterschiede aber im Schnitt ist es so. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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