Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., St. Wendel / Saarland | 841685 |
Datum | 02.08.2018 19:16 MSG-Nr: [ 841685 ] | 1062 x gelesen |
Hallo,
da hab ich mich ein wenig falsch ausgedrückt.
Geschrieben von Henning K.Im Zweifelsfall reichen die Jedermann-Rechte.
Das ist natürlich klar, ich gehe davon aus, dass der Rettungsdienst in eine Wohnung geht um einen Patienten zu Versorgen, wenn er eine Möglichkeit dazu hat.
Was ich meinte, ob der Rettungsdienst eine eigene Rechtsgrundlage hat und die Feuerwehr daher nur in Amtshilfe tätig wird.
Im Saarland ist es so, dass eine Wohnungsöffnung für den Rettungsdienst durch die Feuerwehr immer auf der Rechtsgrundlage der Feuerwehr erfolgt. Sprich die Verantwortung für Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Durchführung liegt immer beim Einsatzleiter der Feuerwehr. Sollte es in Amtshilfe erfolgen, hätte die Feuerwehr ja nur die Verantwortung für die Durchführung. Alles andere ist ja vom Anforderer der Amtshilfe zu verantworten.
Gruß Peter
Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen private Meinung und stellt nicht zwingend die Meinung meiner Feuerwehr oder meiner Dienststelle dar.
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| 27.07.2018 19:28 |
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Jose7f M7., Dillingen / Saar Update Türöffnung | |