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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 841907 | ||
Datum | 08.08.2018 17:10 MSG-Nr: [ 841907 ] | 3447 x gelesen | ||
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Hallo Mario, wir wollten hier ja nicht die Frage diskutieren: "Würdet ihr mit Eurer Feuerwehr bei einer Alarmierung zur Reanimation Hilfe leisten oder nicht?" Auch ob jemand persönlich in einem solchen Fall Hilfe leisten würde oder nicht, sollte eigentlich nicht diskutiert werden: wenn der Melder / die Sirene geht, dann rennt doch eigentlich jeder von uns los. Und wenn´s dann eine Reanimation ist - gut, dann ist das dann halt so und dem Betroffenen wird nach bestem Wissen geholfen. Die Frage des Threads lautet jedoch "Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?". Ich finde, zwischen diesen beiden Fragen bestehen große Unterschiede. Und diese Frage habe ich, für Bayern, erstmal verneint. Als Möglichkeit des "Aushelfens" in der Notfallrettung habe ich die Amtshilfe in´s Spiel gebracht - die allerdings ihre Grenzen hat. Das mag in anderen Bundesländern anders aussehen aber da kenn´ ich mich noch weniger aus. Die Zuständigkeiten haben wir uns doch nicht ausgedacht - und auch nicht, daß der Rettungsdienst eine längere Hilfsfrist (in Bayern 12min+Dispozeit) hat, als die Feuerwehr. Das es hier ein Lücke gibt, zeigt ja der "Erfolg" der HvO-/FR-Gruppen mit ihren immens steigenden Einsatzzahlen. Eine höhere Rettungswachendichte ist aber immer ein Kampf zwischen den verschiedenen Kostenträgern. Deswegen allerdings die Feuerwehr zum geplanten Back-Up des Rettungsdienstes zu machen, finde ich nicht richtig. Weil prinzipiell sind wir planerisch IMMER schneller als die Rettung. Grüße aus der Oberpfalz Nils | ||||
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