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RubrikAusbildung zurück
ThemaPflichtübungen/ Pflichtunterweisungen7 Beiträge
AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen842425
Datum28.08.2018 15:13      MSG-Nr: [ 842425 ]1888 x gelesen
Infos:
  • 28.08.18 FW-Forum: Pflichtthemen in der jährlichen Ausbildung

  • Geschrieben von Timo K.Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG §12)

    Findet im Ehrenamt nur bedingt Anwendung, weil

    § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich

    1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. ...

    in Kombination mit

    § 2 Begriffsbestimmungen

    (2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:
    1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
    2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,
    3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
    4. Beamtinnen und Beamte,
    5. Richterinnen und Richter,
    6. Soldatinnen und Soldaten,
    7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.

    diese leider nicht als Beschäftigte sieht.

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     28.08.2018 12:17 Andr7eas7 Z.7, Sankt Augustin
     28.08.2018 14:07 Timo7 K.7, Kaiserslautern
     28.08.2018 15:11 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
     28.08.2018 15:13 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
     30.08.2018 10:00 Udo 7B., Schiltach
     30.08.2018 05:30 Klau7s P7., Heinsberg
     30.08.2018 10:15 Udo 7B., Schiltach

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