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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechnung für 'Polizeiersatz' | 12 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842444 | ||
Datum | 29.08.2018 15:39 MSG-Nr: [ 842444 ] | 1179 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Vorher ist es das doch auch schon? Finde leider das Urteil nicht mehr. Laut BayFwG dürfen Kosten für Tätigkeiten die unmittelbar mit der Rettung und Bergung von Mensch und Tieren nicht verrechnet werden. Das Gericht sagte das ein Absichern der Einsatzstelle unmittelbar zur Rettung des Verunfallten zählt, erst wenn der Verunfallte befreit wurde, ist das Absichern der Einsatzstelle abrechenbar. | ||||
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