Rubrik | Taktik |
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Thema | Warum Landesicherung für Rettungshubschrauber? | 62 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 842626 |
Datum | 08.09.2018 19:55 MSG-Nr: [ 842626 ] | 2192 x gelesen |
Rettungshubschrauber
Rettungshubschrauber
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von Alexander H ."Ein RTH darf zwar zum Zwecke der Hilfeleistung eine Außenlandung (Außerhalb von Flugplätzen) durchführen, landet der RTH aber immer an der gleichen Stelle ist dies luftfahrtrechtlich keine Ausnahme mehr und somit müßte der Platz mit allen drum und dran ertüchtigt werden."
Geschrieben von Jürgen M@yer- "aber immer an der gleichen Stelle" - die Frage ist wie oft in welchem Zeitraum.
Ich würde sagen das spielt keine Rolle.
Bei planbaren Landungen muss, wie Alexander geschriben hat, der Landeplatz ertüchtigt und als solcher genehmigt sein - klar.
Rettungseinsätze mit Außenladung sind nicht geplant. Nur weil es an einer Kreuzung z.B. mehrmals im Monat rumpelt, muss kein Landeplatz eingerichtet werden. (soweit sind die EU Experten in Brüssel mit ihnen Vorschriftenwahn dann doch nicht)
In diesem Fall würde ich auch sagen, wenn der Hof der FF der nächste geeignete Ladeplatz ist, muss auch der nicht dafür ertüchtigt werden. FF ist mit Sportplatz oder sonstigen Freiflächen etc. austauschbar.
Gruß
Dirk
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