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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Warum Landesicherung für Rettungshubschrauber? | 62 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842627 | ||
Datum | 08.09.2018 20:02 MSG-Nr: [ 842627 ] | 2163 x gelesen | ||
So schreibt es das Luftfahrtbundesamt. Zitat:"Aufgrund dieses Flugplatzzwangs kommt eine Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 25 Abs. 2 Nr. 2 LuftVG lediglich im Einzelfall in Betracht. Sie greift daher insbesondere nicht für einen regelmäßigen, flugplatzähnlichen Verkehr. In der Praxis wird der restriktive Anwendungsbereich dieser Vorschrift jedoch oftmals überstrapaziert, so dass es an einer belastbaren luftrechtlichen Grundlage für einen solchen Betrieb fehlt." Wenn ein Hubschrauber unter Umständen sogar mehrmals im Monat landet kann hier definitiv nicht mehr vom Einzelfall geredet werden. | ||||
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