Rubrik | Taktik |
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Thema | Warum Landesicherung für Rettungshubschrauber? | 62 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 842645 |
Datum | 10.09.2018 09:16 MSG-Nr: [ 842645 ] | 1217 x gelesen |
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Feuerwehrgesetz
Verkehrsunfall
Geschrieben von Jörg E. J.Wenn nachts ein Hubschrauber als NA-Zubringer fungiert, ist allein aufgrund der Verhältnismäßigkeit (erhöhte Gefahr für die Besatzung in Nachteinsätzen) geboten, dass Gefahr im Verzug ist, die eine Anwesenheit eines NA erfordert
habe ich auch nicht bezweifelt.
Geschrieben von Jörg E. J.Auch nicht-lebensbedrohliche Zustände können in Deutschland durchaus die Anwesenheit eines NA erforderlich machen, wenn Notfallsanis eine entsprechende Behandlung nicht durchführen dürfen, diese aber den nachfolgenden Transport absichert
ist auch richtig.
Wenn ich aber das Schreiben aus BW so lese, steht da eben nur: Pflichteinsatz Ausleuchten "zur Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen"
Aber nicht jeder NA-Einsatz ist eine Rettung aus einer lebensbedrohlichen Lage.
Wie ist es dann da?
Zudem finde ich diesen Absatz auch interessant, bzw verwirrend: Geschrieben von KFV-HN Etwas anderes gilt, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder
Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. Ist der Feuerwehreinsatz also wegen eines Auto-, Bahn-, Flugzeug- oder Bootsunfalls notwendig geworden, ist gemäß § 34 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 FwG der Fahrzeughalter kostenersatzpflichtig
Wenn ich nen VU P-klemm habe, kostet das Ausleuchten zur Landung was, wenn der Hubi zu nem HI kommt, nicht?
(sorry, ich kenn das FwG-BW nicht, aber so liest sich das für mich auf der Seite)
Dies alles ist meine Meinung!
Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!
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