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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Petition: Angemessener Einsatz des Martinshorn in München | 58 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 842677 | ||
Datum | 10.09.2018 21:19 MSG-Nr: [ 842677 ] | 4857 x gelesen | ||
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Geschrieben von Wolfgang Z. Auserdem gibt es die Straßenverkehrsordnung, in der die Benutzung eindeutig geregelt ist Genau, siehe §1 Absatz 2: Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (Hervorhebung durch mich) Da braucht es also keine Petition, da ist schon alles geregelt ;-) Geschrieben von Wolfgang Z. Versicherungsschutz der Einsatzkräfte Einfache Faustregel: Argumente mit "Versicherungsschutz" sind eigentlich immer falsch... | ||||
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