Rubrik | Einsatz |
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Thema | Petition: Angemessener Einsatz des Martinshorn in München | 58 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 842728 |
Datum | 12.09.2018 10:57 MSG-Nr: [ 842728 ] | 3428 x gelesen |
Infos: | 10.09.18 Petition: Angemessener Einsatz des Martinshorn in München
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Hallo zusammen,
Geschrieben von Henning K.Jedenfalls nur dann, wenn es auch notwendig ist. Siehe den schon zitierten §1(2) StVO.
Kann ich aber den §1 im Einsatzfall nicht durch den §35 aushebeln?
Und da steht dann nur noch Geschrieben von STVO(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. .
Ansonsten, ist die Frage, wer definiert, wann es notwendig ist. Für mich wäre es schon alleine durch das vorhandensein von Querstraßen, auch wenn diese nicht vorfahrtsberechtigt sind, notwendig.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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