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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr liegt mit Falschparkern im Clinch | 43 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 842894 | ||
Datum | 18.09.2018 08:57 MSG-Nr: [ 842894 ] | 1297 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Sven K. Falls der von mir genannte mitliest: Wie macht ihr das mit den Abschleppkosten? Diese entstehen ja erstmal euch? Wenn man es richtig macht eher nicht. Man muss hier nur das Ordnungsamt mit ins Boot holen. Ist dort keiner zu erreichen die Polizei. Letztere macht das zwar nicht gerne da sie ja eigentlich nicht für den ruhenden Verkehr zuständig ist; aber wenn man denen schlüssig erklärt das man weder den Fahrer noch das Ordnungsamt erreichen kann und das fremde Fahrzeug wirklich behindernd abgestellt ist, kommen die schon mal vorbei. Dann fallen für den Falschparker nicht nur die Kosten für den Abschlepper an sondern auch noch ein Verwarngeld. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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