Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr liegt mit Falschparkern im Clinch | 43 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 842901 |
Datum | 18.09.2018 11:35 MSG-Nr: [ 842901 ] | 1352 x gelesen |
Hallo zusammen,
Geschrieben von Dirk S.In Österreich ist so was deutlich einfacher. Besitzstörung wird dort radikal verfolgt. Zivilrechtlich ein extrem scharfes Schwert. Du wagst es nicht mal schnell auf einem Privatgrundstück zu parken. Mache Hausbesitzer verdienen sich damit eine zweite Miete - das lohnt sich!
Das ist auch in D so. es schimpfen ja immer alle über Abmahnanwälte. Für diesen Fall hier auch ein sehr probates Mittel.
Der BGH hatte entschieden, dass der Halter eines Fahrzeuges auch nach der nicht berechtigten Inanspruchnahme eines fremden Parkplatzes Schuldner eines Unterlassungsanspruches sein kann. Das gilt auch beim einmaligen unbefugten Abstellen des Fahrzeugs auf einem fremden Grundstück, da es die Vermutung dafür begründe, dass sich die Beeinträchtigung durch ein erneutes rechtswidriges Parken wiederholt. ( Vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2012 V ZR 230/11 -)
Die Anwaltskosten dafür trägt der Abgemahnte, auch das ist meist ungemein lehrreich, da mehr als ein Knöllchen von 15 .
Ich bin hierbei gerne behilflich ;-)
Auch wenn das natürlich die Stimmung versaut. Aber auf sachliche, freundliche Ansprache wird ja immer weniger reagiert. Just gestern abend wieder erlebt bei einem Einsatz: Pampiger Tonfall des Bürgers: "ICH MUSS jetzt hier mit meinem Auto raus." Klar, wir fliegen mal eben die 3 Einsatzfahrzeuge auf Seite... Nervig.
aber ich stimme hier Dirk eindeutig zu.
Geschrieben von Dirk S.Anderseits ist der Egoismus in unser Gesellschaft mittlerweile bedenklich und Erziehung scheint nur noch über den Geldbeutel zu laufen, oder wenn der fahrbare Untersatz eine Weile weg ist.
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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