Hallo,
da auch mit der Löschwasserversorgung weniger vertraute hier mitlesen:
Der Löschwasser-Grundschutz ist nicht nur 800l/min, sondern kann auch mehr sein. Typischerweise 1600l/min und 3200l/min. Je nach Bauvorhaben auch Zwischenwerte.
Löschwasser-Grundschutz => durch die Gemeinde sicherzustellen.
Da ein Gerichtsurteil keine Verordnung oder gesetzliche Vorgaben ersetzt, kann das genannte Urteil (-100l/min tollerierbar) nur für den vor Gericht verhandelten Einzelfall gelten. Und es kann daher lediglich als eine mit Fragezeichen besetzte Erkenntnisquelle genutzt werden.
Grüße
Marco Schramm
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