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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGerichtsurteil zur Löschwasserversorgung6 Beiträge
AutorMarc8o S8., Niederneisen / 843056
Datum25.09.2018 14:21      MSG-Nr: [ 843056 ]1948 x gelesen

Hallo,
da auch mit der Löschwasserversorgung weniger vertraute hier mitlesen:
Der Löschwasser-Grundschutz ist nicht nur 800l/min, sondern kann auch mehr sein. Typischerweise 1600l/min und 3200l/min. Je nach Bauvorhaben auch Zwischenwerte.
Löschwasser-Grundschutz => durch die Gemeinde sicherzustellen.

Da ein Gerichtsurteil keine Verordnung oder gesetzliche Vorgaben ersetzt, kann das genannte Urteil (-100l/min tollerierbar) nur für den vor Gericht verhandelten Einzelfall gelten. Und es kann daher lediglich als eine mit Fragezeichen besetzte Erkenntnisquelle genutzt werden.

Grüße
Marco Schramm

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 24.09.2018 20:32 Sven7 D.7, Wanzleben und Hamburg
 24.09.2018 21:34 Klau7s K7., Mittweida
 25.09.2018 14:21 Marc7o S7., Niederneisen
 25.09.2018 15:48 Thom7as 7E., Nettetal
 25.09.2018 19:00 Manf7red7 B.7, Tittmoning
 25.09.2018 19:02 Juer7gen7 W.7, Frechen

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