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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | AGT mit Filtergeräten | 18 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 843441 | ||
Datum | 14.10.2018 13:01 MSG-Nr: [ 843441 ] | 1752 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. ...nach macht die FwDV7 keinen Unterschied welches Atemschutzgerät getragen wird....Doch. Die Anlage 4 ist überschrieben mit "(Muster)ausbildungsordnung für die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger für Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)". In diesen Erläuterungen der DV7-Väter heißt es dazu näher: In der Anlage 4 ist eine Ausbildungsordnung für die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger für Pressluftatmer als Beispiel abgedruckt. Für andere Atemschutzgeräte (z.B. Filtergeräte, Langzeit-PA, Regenerationsgeräte) sind entsprechende Ausbildungs- "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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