Rubrik | Atemschutz |
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Thema | AGT mit Filtergeräten | 18 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843446 |
Datum | 14.10.2018 15:48 MSG-Nr: [ 843446 ] | 1803 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Alexander H.In den Erläuterungen steht dann nur wie die Belastungsübung in einer Übungsstrecke auszusehen hat, inkl. den Werten für Pressluftatmer.
Daraus zu schließen das ein reiner Filterträger gar keine Belastungsübung durchführen muss, steht weder in der 7 noch in den Erläuterungen dazu.
Weil die FwDV 7 sich an der Stelle nicht primär an den Filterträger richtet!
Mit Atemschutzgeräten ist im Sinne der FwDV 7 nämlich NICHT die Gesamtmenge an Atemschutzgeräten gemeint, sondern meist die verschiedenen Formen der Behältergeräte.
Begründung: Ein großer Teil der in Tab. 2 aufgezählten Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung ist mit Filtergeräten gerade im Sinne der FwDV 7 unzulässig!
Die Belastungsübung unter Filtergerät liefert dazu noch eine im Einatembereich weit höhere Belastung, als die mit Atemschutzgerät (aufgrund des höheren Atemwiderstands!), das wiederum kann schnell Folgen haben, die mit der Untersuchung nach G 26.2 eben NICHT vorsorglich abgedeckt werden - und die G 26.2 ist die Untersuchung, die man mind. für den geplanten Filteratemschutz haben muss (nicht aber für Fluchtaktionen...).
Lasst einfach die Zusatzinterpretationen, das war und ist weder im Sinne der Vorschrift, noch der Anwender!
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 13.10.2018 16:26 |
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Uwe 7T., Thallwitz | |