Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Sitzkonfiguration im MZF/MTW/MTF auf Kleintransporterbasis | 71 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 843558 |
Datum | 19.10.2018 18:15 MSG-Nr: [ 843558 ] | 1875 x gelesen |
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Einsatzleitwagen
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Einsatzleitwagen
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.Wurscht ob MTF, RTW, KTW, ELW 1, TSF, KLF, "PKW" oder was auch immer mit Blaulicht > 3,5 t
Wurscht ist es nicht. Für PKW über 3,5t, die wirklich auch für den Personentransport benutzt werden (dazu zählen ohne Zweifel auch 9-Sitzer Kleintransporter mit rundum Fenstern) steht außer Frage, dass sie schneller als 80 dürfen. Ein KLF, ELW, RTW, TSF usw. ist definitiv kein PKW, das dürfte auch klar sein. Die Frage stellt sich folglich schonmal nur bei reinen MTF.
Gruß,
Michael
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