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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Helmkennzeichnung / Funktionskennzeichnung Rosenbauer Heros Titan | 24 Beiträge | ||
Autor | Juer8gen8 W.8, Frechen / NRW | 843672 | ||
Datum | 25.10.2018 10:49 MSG-Nr: [ 843672 ] | 2522 x gelesen | ||
Als Aussenstehender (nicht beamteter Mensch) musz ich mal nachfragen was es mit dieser Schriftenhoerigkeit ("Zertifizierungspapier") auf sich hat. Ich kann ja durchaus nachvollziehen wenn Handwerkszeug bestimmten Regeln genuegen musz, bspw. EX-Geschuetzt sein musz usw. Aber wenn's um Beschriftungen geht hat zumind. bei mir die Regelungswut ein Ende. Was spricht ERNSTHAFT (nicht nur weil irgendwo irgendein Papier existiert...) dagegen genau das zum Beschriften zu nehmen was die Kennzeichnungs- und Haltbarkeitsforderung erfuellt die derjenige fuer genuegend haelt der den Helm beschriften will ? Selbst wenn die Beschriftung abgehen wuerde, was ist daran schlimm ? Dann ist doch immer allerunguenstigsten Fall genau der Zustand vorhanden, der jetzt vor der Beschriftung auch gegeben ist. Also nichts wovon die Welt untergehen wuerde.null | ||||
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