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Persönliche Schutzausrüstung
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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaHelmkennzeichnung / Funktionskennzeichnung Rosenbauer Heros Titan24 Beiträge
AutorMich8ael8 T.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz843693
Datum25.10.2018 20:44      MSG-Nr: [ 843693 ]1768 x gelesen

Hallo,

ist jetzt insgesamt vllt. das falsche Thema da ich zur eigentlichen Frage leider nichts beitragen kann, aber trotzdem:

Geschrieben von Florian S.Sobald man an PSA nicht zugelassene bzw. nicht geprüfte Veränderungen vornimmt, geht die Haftung im schlimmsten Fall auf denjenigen über der das Anbauteil angebracht hat, das Anbringen zugelassen oder gar angeordnet hat.

Grundsätzlich nimmt sich der jeweilige Hersteller aus der Verantwortung, wenn man an seiner PSA irgendwas verändert, was er nicht freigegeben hat.


Das ist ja eine Sichtweise, die man sehr oft liest und hört. Sicherlich ist das auch nicht ganz falsch und man sollte sich auch wenn möglich daran halten. Dennoch wäre ich - insbesondere dann, wenn die Diskussion wieder in Richtung Zubehör am PA abgleitet - mit solchen Haftungsaussagen sehr vorsichtig, denn ganz unreflektiert kann man das auch nicht so stehen lassen. Es ist nämlich noch das Produktsicherheitsgesetz zu beachten (im übrigen gilt das auch für die Anbieter von Anbauteilen). Dieses sagt ganz klar, dass Produkte nur verkauft werden dürfen, wenn es

Geschrieben von Produktsicherheitsgesetz - Hervorhebung durch michdie Sicherheit und Gesundheit von Personen ... bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet.

Viele Dinge, die in solchen Diskussionen aufkommen sind im Übrigen genau einer dieser Fälle der vorhersehbaren Verwendung. Übrigens sind zum Verhindern oder gefahrlosen Ermöglichen solcher vorhersehbarer Verwendungen die mit entsprechendem Risiko verbunden sind konstruktive Lösungen vorzusehen. Nur in Ausnahmefällen und wenn eine konstruktive Lösung nicht möglich ist, dann sind Hinweise und Verbote in der Bedienungsanleitung ausreichend und haftungsrechtlich wirksam. Das liegt auch daran, dass eine Verwendung ohne Beachtung der Bedienungsanleitung bereits eine vorhersehbare Verwendung sein kann.

Viele dieser Fälle sind aber auch bestimmungsgemäße Verwendungen eben des Zubehörteils und da muss bereits der Hersteller oder Inverkehrbringer einen negativen Einfluss seines Produktes auf die Teile an die es angebracht wird ausschließen. Deshalb verstehe ich die Problematik und Bedenken oft nicht so ganz.

Bevor es jemand in Frage stellt: Ja, eine fehlende erwartete Schutzwirkung ist durchaus auch eine Gefährdung.

Und jetzt kann sich jeder selbst beantworten, ob es wirklich haftungsrechtlich wirksam ist wenn man in Bedienungsanleitungen oder sonstwo steht, dass:
- zum Erhalt des Ex-Schutzes nur Mignon-Batterien eines Herstellers zugelassen sind
- keine Holster an PA's angebracht werden dürfen
- PA nur bis 60°C Umgebungstemperatur eingesetzt werden dürfen (seltsam, da wird kaum diskutiert..)
- ...

Zur Sicherheit, nicht, dass ich falsch verstanden werde:
Das soll sicher nicht bedeuten und so verstanden werden, dass ich der Meinung wäre, dass Bedienungsanleitungen nicht beachtet werden müssen - ganz im Gegenteil!! Es bedeutet nur, dass man bei der sinnvollen Verwendung von nicht explizit vom Hersteller vorgesehenen und freigegebenem Zubehör Angstpipi in der Hose haben muss, wie es leider gerade im Feuerwehrbereich immer wieder vorkommt.

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