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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Helmkennzeichnung / Funktionskennzeichnung Rosenbauer Heros Titan | 24 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 843703 | ||
Datum | 26.10.2018 07:51 MSG-Nr: [ 843703 ] | 1433 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael T. Und jetzt kann sich jeder selbst beantworten, ob es wirklich haftungsrechtlich wirksam ist wenn man in Bedienungsanleitungen oder sonstwo steht, dass: Das entsprechende Gerät wurde nur genau so geprüft und hat nur genau so eine Ex-Zulassung. Da spielt der Batterietyp sehr wohl eine Rolle und der Hersteller ist aus der Verantwortung, wenn du andere Batterien einsetzt und es rummst. Nicht umsonst gibt es bei Akkus für Ex-Geräte kaum was im Zubehör sondern nur vom Original-Hersteller, Es sei denn man legt keinen Wert auf die Ex-Zulassung. Gruß, Michael | ||||
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