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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaHelmkennzeichnung / Funktionskennzeichnung Rosenbauer Heros Titan24 Beiträge
AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg843707
Datum26.10.2018 09:04      MSG-Nr: [ 843707 ]1558 x gelesen

Geschrieben von Michael T.Und jetzt kann sich jeder selbst beantworten, ob es wirklich haftungsrechtlich wirksam ist wenn man in Bedienungsanleitungen oder sonstwo steht, dass:
- zum Erhalt des Ex-Schutzes nur Mignon-Batterien eines Herstellers zugelassen sind
- keine Holster an PA's angebracht werden dürfen
- PA nur bis 60°C Umgebungstemperatur eingesetzt werden dürfen (seltsam, da wird kaum diskutiert..)


Zu Punkt 1 wurde die richtige Antwort gegeben.

Bei Punkt 2 muss der Unternehmer sicherstellen und im Zweifel nachweisen, dass durch derartige Veränderungen KEINE nachteilige gegenseitige Beeinflussung stattfindet. Dies natürlich unter Beachtung der jeweiligen Herstellervorgaben (und der harmonisierten Prüfungsnormen).

Bei Punkt 3 ist die Anwort ebenso einfach:
Werden die vom Hersteller vorgegebenen Einsatzgrenzen überschritten, ist das Gerät der Benutzung zu entziehen.
Alternativ ist das Gerät vom Hersteller oder einem anerkannten Sachkundigen auf Beschädigungen und weitere ordnungsgemäße Schutzfunktion zu überprüfen. Im Zweifel muss ausgesondert werden.
Dass dies aber nicht trivial ist, zeigt auch der (Abschluss-)Bericht zum tödlichen Unfall 2006 in Göttingen, bei dem ein PA versagte (FUK-NEWS 4/2007).

Grüße
Udo Burkhard
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