Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Helmkennzeichnung / Funktionskennzeichnung Rosenbauer Heros Titan | 24 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 843707 |
Datum | 26.10.2018 09:04 MSG-Nr: [ 843707 ] | 1558 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Michael T.Und jetzt kann sich jeder selbst beantworten, ob es wirklich haftungsrechtlich wirksam ist wenn man in Bedienungsanleitungen oder sonstwo steht, dass:
- zum Erhalt des Ex-Schutzes nur Mignon-Batterien eines Herstellers zugelassen sind
- keine Holster an PA's angebracht werden dürfen
- PA nur bis 60°C Umgebungstemperatur eingesetzt werden dürfen (seltsam, da wird kaum diskutiert..)
Zu Punkt 1 wurde die richtige Antwort gegeben.
Bei Punkt 2 muss der Unternehmer sicherstellen und im Zweifel nachweisen, dass durch derartige Veränderungen KEINE nachteilige gegenseitige Beeinflussung stattfindet. Dies natürlich unter Beachtung der jeweiligen Herstellervorgaben (und der harmonisierten Prüfungsnormen).
Bei Punkt 3 ist die Anwort ebenso einfach:
Werden die vom Hersteller vorgegebenen Einsatzgrenzen überschritten, ist das Gerät der Benutzung zu entziehen.
Alternativ ist das Gerät vom Hersteller oder einem anerkannten Sachkundigen auf Beschädigungen und weitere ordnungsgemäße Schutzfunktion zu überprüfen. Im Zweifel muss ausgesondert werden.
Dass dies aber nicht trivial ist, zeigt auch der (Abschluss-)Bericht zum tödlichen Unfall 2006 in Göttingen, bei dem ein PA versagte (FUK-NEWS 4/2007).
Grüße
Udo Burkhard
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