Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Helmkennzeichnung / Funktionskennzeichnung Rosenbauer Heros Titan | 24 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 T.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz | 843717 |
Datum | 26.10.2018 18:32 MSG-Nr: [ 843717 ] | 1292 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Michael W.Das entsprechende Gerät wurde nur genau so geprüft und hat nur genau so eine Ex-Zulassung.
Das ist sicher so, aber
Geschrieben von Michael W. Da spielt der Batterietyp sehr wohl eine Rolle und der Hersteller ist aus der Verantwortung, wenn du andere Batterien einsetzt und es rummst.
das kann ich so nicht unterschreiben, denn die Verwendung von Batterien eines anderen als des vorgegebenen Herstellers ist sicher vorhersehbar und darf damit keine Gefahr für den Nutzer darstellen.
Die Einschränkung darf somit keinen technischen Grund haben, sondern lediglich mit der formalen Zulassung zusammenhängen.
Geschrieben von Michael W.Nicht umsonst gibt es bei Akkus für Ex-Geräte kaum was im Zubehör sondern nur vom Original-Hersteller, Es sei denn man legt keinen Wert auf die Ex-Zulassung.
Richtig. Da hast du schon eine technische Lösung eine Gefährdung auszuschließen: Man verwendet einfach spezielle Akkus, die nicht durch Standard-Akkus ersetzbar sind. Bietet jetzt ein Drittanbieter Ersatzakkus an, so liegt die Verantwortung dafür, dass diese nicht zum Problem werden theoretisch bei diesem.
Wenn ein Hersteller allerdings Standard-Akkus baulich vorsieht, so muss er auch sicherstellen, dass diese, sofern sie den Standards auch entsprechen, nicht zum Problem werden können und wenn es doch rummst die Konsequenzen tragen.
Gruß,
Michael
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