1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo,
Geschrieben von Udo B.Zu Punkt 1 wurde die richtige Antwort gegeben.
Siehe meine Antwort auf die Antwort..
Geschrieben von Udo B.Bei Punkt 2 muss der Unternehmer sicherstellen und im Zweifel nachweisen, dass durch derartige Veränderungen KEINE nachteilige gegenseitige Beeinflussung stattfindet. Dies natürlich unter Beachtung der jeweiligen Herstellervorgaben (und der harmonisierten Prüfungsnormen).
Nein, der Versicherer, der nicht zahlen möchte, muss einen ursächlichen Zusammenhang nachweisen. Und dann muss der Hersteller noch glaubhaft machen, dass das nicht vorhersehbar war oder er alles mögliche und zumutbare (konstruktive) getan hat das zu verhindern. Da das dem eventuell Verunfallten nicht wirklich hilft hast du aber sicher recht, dass sich der Unternehmer und Verwender schon Gedanken machen muss, ob das so sinnvoll und sicher ist.
Geschrieben von Udo B.Bei Punkt 3 ist die Anwort ebenso einfach:
Werden die vom Hersteller vorgegebenen Einsatzgrenzen überschritten, ist das Gerät der Benutzung zu entziehen.
Alternativ ist das Gerät vom Hersteller oder einem anerkannten Sachkundigen auf Beschädigungen und weitere ordnungsgemäße Schutzfunktion zu überprüfen. Im Zweifel muss ausgesondert werden.
Dass dies aber nicht trivial ist, zeigt auch der (Abschluss-)Bericht zum tödlichen Unfall 2006 in Göttingen, bei dem ein PA versagte (FUK-NEWS 4/2007).
Ok, das unterschreibe ich. Allerdings nur mit der Ergänzung, dass natürlich eine Überprüfung erfolgen muss, wenn ich vermuten kann, dass ein Gerät nicht mehr sicher ist. Dennoch besteht das Problem, dass das Atemschutzgerät übliche Wärmebelastungen eines Innenangriffs ohne Gefährdung des PA-Trägers überstehen muss, da der Einsatz bei einem Innenangriff nunmal vorhersehbar ist. Sollte das ein Gerät aus konstruktiven Gründen nicht können, also das aufgetretene Problem auch Fabrikneu auftreten kann, so kann sich der Hersteller eben nicht mit den in der Anleitung angegebenen 60°C herausreden. Damit bezieht sich deine Antwort nicht direkt auf den Fall auf den ich eigentlich hinauswollte. Oder diskutiert tatsächlich jemand, dass ein PA-Trupp umkehren muss, wenn er feststellt, dass es wärmer als 60°C ist?
Grüße,
Michael
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |