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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit vfdb0804 | 33 Beiträge | ||
Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 843740 | ||
Datum | 28.10.2018 10:41 MSG-Nr: [ 843740 ] | 1326 x gelesen | ||
Hallo, bei der Diskussion Betriebsanleitung vs. vfdb-Regel, sollte man klar haben, dass die beiden Dokumente aus unterschiedlichen Regelungsbereichen kommen. Die Betriebsanleitung kommt vom Hersteller und darin beschreibt er was er für seine Produkte als sinnvoll erachtet, damit diese sicher benutzt werden können. Das ist quasi der Minimalkonsens für das Inverkehrbringen in der EU. Vfdb-Regel, DGUV-Regeln, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-Benutzungsanforderungen, etc. sind dann die Anforderungen für die sichere Benutzung im jeweiligen Land. Da kann es sein, dass mehr empfohlen (gefordert) wird als in der Betriebsanleitung. Dann gilt diese höhere Anforderung in diesem Land, zusätzlich zur Betriebsanleitung. Falls national weniger gefordert wird als in der Anleitung, schlägt die Anleitung die nationale Regel, da das ja explizit eine Anforderung für die sicher Benutzung ist ... Wie schon hier geschrieben, ist die vfdb-Regel eine anerkannte Regel der Technik. Davon abzuweichen ist möglich, braucht aber gute Argumente (z. B. in der Gefährdungsbeurteilung - da war sie wieder :-)). Viele Grüße Christian | ||||
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