Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Helmkennzeichnung / Funktionskennzeichnung Rosenbauer Heros Titan | 24 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 843742 |
Datum | 28.10.2018 13:38 MSG-Nr: [ 843742 ] | 1111 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Michael T.Nein, der Versicherer, der nicht zahlen möchte, muss einen ursächlichen Zusammenhang nachweisen. Und dann muss der Hersteller noch glaubhaft machen, dass das nicht vorhersehbar war oder er alles mögliche und zumutbare (konstruktive) getan hat das zu verhindern. Da das dem eventuell Verunfallten nicht wirklich hilft hast du aber sicher recht, dass sich der Unternehmer und Verwender schon Gedanken machen muss, ob das so sinnvoll und sicher ist.
Von welchem Versicherer sprichst du?
Dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist es schnuppe, der zahlt ersteinmal die entstehenden Kosten zu Gunsten des Versicherten.
Sollte sich bei den Unfalluntersuchungen allerdings herausstellen, dass der Unternehmer gegen Herstellervorgaben verstoßen hat, und das möglicherweise regelmäßig, oder regelmäßig derartiges Fehlverhalten geduldet hat (Stichwort: "Verpflichtung zur bestimmungsgemäßen Verwendung"), kann es danach interessant werden.
Der Hersteller ist erstmal außen vor ... es sei denn, es stellen sich tatsächlich konstruktive Mängel heraus; was bei PSA der Kategorie II und III äußerst selten der Fall ist, dank Prüfvorschriften und externer Kontrolle durch unabhängige Prüfinstitute.
Grüße
Udo Burkhard
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