Hallo,
Geschrieben von Udo B.Von welchem Versicherer sprichst du?
Dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist es schnuppe, der zahlt ersteinmal die entstehenden Kosten zu Gunsten des Versicherten.
ja, Entschuldigung, natürlich hätte ich schreiben müssen: "der sein Geld zurückbekommen möchte"..
Geschrieben von Udo B.Sollte sich bei den Unfalluntersuchungen allerdings herausstellen, dass der Unternehmer gegen Herstellervorgaben verstoßen hat, und das möglicherweise regelmäßig, oder regelmäßig derartiges Fehlverhalten geduldet hat (Stichwort: "Verpflichtung zur bestimmungsgemäßen Verwendung"), kann es danach interessant werden.
ja, kann es, dazu muss es aber, wie gesagt, erst einmal einen ursächlichen Zusammenhang geben.
Sollte das tatsächlich so sein, so muss sich der Hersteller aber sicher auch ein paar unangenehme Fragen gefallen lassen. Er hat ja falls er Holster in der Bedienungsanleitung verbietet wohl eine Gefahr erkannt und offensichtlich unzureichende Maßnahmen ergriffen. Aber da wir hier für dieses Beispiel, auf welches du dich bezogen hattest, bereits in Wahrscheinlichkeitsbereichen liegen, die Meiner Meinung nach höchstens noch von theoretischem Interesse sind, führe ich das jetzt nicht weiter aus.
Schöne Grüße..
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