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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Dieselfahrverbote und die BOS | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 843996 | ||
Datum | 09.11.2018 17:31 MSG-Nr: [ 843996 ] | 2060 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Alexander H. Das Sonntagsfahrverbot bezieht sich auf LKWs und nicht auf Sonderkraftfahrzeuge. "Sonderkraftfahrzeuge" gibt es nicht. Die Abkürzung "So.Kfz" steht für "Sonstige Kfz". Ansonsten aber stimmt es, für So.Kfz gelten Sonntagsfahrverbote nicht. Die gibt es aber auch zuhauf außerhalb der Feuerwehr. Gruß, Michael | ||||
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