Ich habe es schonmal geschrieben: Man kann nicht einfach aus einer ehrenamtlichen Funktion eine hauptamtliche machen, ohne diverse Rahmenbedingungen festzulegen und dabei zwangsläufig auch einiges zu verändern, was dem Ehrenamt so vorher vermutlich oftmals nicht klar ist. Eine hauptamtliche Kraft will i.d.R. vollzeitbeschäfigt sein, also muss man ihm eine Stelle zuschneiden die dieses Zeitpotential mit Aufgaben auffüllt. Das reine vorherige Ehrenamt wird dafür i.d.R. nicht ausreichen.
Was ein hauptamtlicher Wehrleiter von seiner Stellenbeschreibung her leisten soll, ist bislang noch nirgendwo ansatzweise einheitlich geregelt. Und auch was ein Brandschutz-Sachbearbeiter der kommunalen Verwaltung an Stellenanteilen für Feuerwehrkram zur Verfügung hat, und wie eine Aufgabenteilung mit dem Ehrenamt aussieht, ist stark unterschiedlich. Als der Landesrechnungshof in 2016 ein Gutachten zu Organisation und Personalbedarf der Verbandsgemeindeverwaltungen herausgegeben und sich dafür Datenmaterial von 34 Verbandsgemeinden geholt hat, war die Personalbedarfsbemessung für den Brandschutz eine mit den höchsten Schwankungen. Es gab damals VGV, da macht das Sachgebiet gerade mal 10% einer Stelle aus, und andere beschäftigten fast anderthalb Stellen damit. Das sieht in der Praxis dann so aus, dass in einer Kommune der Wehrleiter regelmäßig eine Exceltabelle durchforstet, welche AGT an die G26.3 erinnert werden müssen, während das in anderen softwarebasiert automatisch läuft und die Daten dazu von einem anderen Ehrenamtler (Leiter Atemschutz) oder eben dem Sachbearbeiter in der Verwaltung gepflegt werden. In der einen Verwaltung werden grobe Beschaffungskriterien für Fahrzeuge oder Ausrüstung vom Sachbearbeiter vergabefertig verarbeitet, andere erwarten immer noch direkt verwertbare Leistungsbeschreibungen vom Ehrenamt. Das Einsatzberichtswesen kann man in zig mögliche (und unmögliche) Varianten aufteilen usw...
Ich würde mal behaupten, ohne es komplett durchgerechnet zu haben, dass man in den meisten Kommunen direkt einen hauptamtlichen Wehrleiter beschäftigen könnte - wenn man dabei aber den kompletten Sachbearbeiter 3.3 (und tlw. auch noch andere) damit verknüpft, und den Rest mit genügend Arbeitsanfall aus dem bisherigen Ehrenamt auffüllt. Problem ist aber: Das Ehrenamt wird dabei immer nicht nur Arbeit, sondern auch Kompetenzen verlieren, und welche Ausbildung diese Stelle im Optimalfall hat wird mit reinen Verwaltungs- oder reiner Feuerwehrausbildung auch nicht abzubilden sein. Und v.a. deshalb wird das lieber weiter so wie bisher mit stark individuellen Konstrukten versucht zu umgehen, die dann auch schonmal wie in Bitburg oder Kreuznach enden.
Wenn ich das lese, hat man in Bad Kreuznach doch nie eine "traditionelle", nur hauptamtliche Wehrleitung gesucht, sondern v.a. die Sachbearbeitung umgestrickt:
Es ging uns dabei vorrangig um die Entlastung der rund 130 ehrenamtlichen Feuerwehrmänner und -frauen. Der stetig wachsende Verwaltungsaufwand konnte von uns Freiwilligen einfach nicht mehr bewältigt werden. Die eigentliche Einsatztätigkeit vor Ort war nie der Grund für unsere Forderung. Das klappt wunderbar, sagt ...stellvertretender ehrenamtlicher Wehrleiter... Und so liest es sich auch in diesem damaligen Bericht. Das hätte man dann vermutlich eleganter lösen können, als mit einer zunächst als solches fachausgebildeten BF-Kraft ohne Einsatz(leitungs)dienst.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |