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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook - war: DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | 88 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 844389 | ||
Datum | 26.11.2018 15:08 MSG-Nr: [ 844389 ] | 3481 x gelesen | ||
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Abgesehen von den Website-Vorausschaltungen und Änderungen der Betreiberinformationen auf Vereine oder die Träger-Gemeinde hab ich noch nichts gehört. Dem Anhörungsschreiben kann man wie bei paypal mit einem Verweis auf die AGB von Facebook antworten. Paypal gibt (ähnlich zu FB) keine Auftragsdatenverarbeitungsverträge raus, sondern einen Hinweis, dass die Nutzer von Paypal diese Datenweitergabe in den AGBs zugestimmt haben. Ähnlich ist es bei Facebook. Wenn ich eine Seite betreibe, kann ich für die erhobenen Daten auf die AGB von Facebook verweisen. Jemand, der die AGB von Facebook nicht akzeptiert hat und demnach kein Mitglied ist, kann auch nicht zu den Betroffenen zählen. Also in der Datenschutzfolgeabschätzung für Feuerwehr (die laut DSGVO die Trägergemeinde zu erstellen hat), wäre das Thema ausgeklammert. Bei uns haben wir das mit Belehrungen innerhalb der Aktiven gelöst und innerhalb des Vereins ist das bereits im Mitgliedsantrag verankert. Personenbezogene Daten werden nicht publiziert und die Speicherung erfolgt über die Website gemäß Datenschutzrichtlinie oder via Facebook gemäß deren AGB. Es bringt auch kein Hinweis etwas, dass man die Nachrichten, etc nicht speichert, da Facebook alles dauerhaft speichert. | ||||
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