Das kommt wohl aufs Finanzamt, oder noch schlimmer die einzelnen Sachbearbeiter an.
Generell kann man schon sagen, Excel wird dann nicht akzeptiert, wenn es für die Einträge darin ansonsten keine Belege gibt (klassisches und gerichtlich behandeltes Beispiel: Fahrtenbuch). Frühere Eintragungen in Excel können eben jederzeit nachträglich wieder geändert werden, und das ist nunmal keine sichere Dokumentation. Bei einem Kassenbuch aber ist das eben solange anders (könnte anders gesehen werden...), wie man die Belege zu den Eintragungen ebenfalls vorlegen kann, das Kassenbuch eben nur die zusammenfassende Auflistung ist.
Das würde ich mit dem zuständigen Finanzamt abklären, und mir schriftlich geben lassen, was man dann zukünftig vorlegen soll/darf.
Zur Ausgangsfrage selber: Eine Spalte "Einnahmen", eine "Ausgaben", "Datum" und vielleicht "Belegnummer". Für Veranstaltungen, die man der Übersichtlichkeit halber separat darstellen will, einzelne Arbeitsblätter, und im "Hauptbuch" dann nur den Saldo nennen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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