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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freigrenzen / Umsatzsteuer / Vereine: war - Kassenbuch in MS Excel führen | 7 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 844911 | ||
Datum | 14.12.2018 00:12 MSG-Nr: [ 844911 ] | 972 x gelesen | ||
Nein, im §19 UStG heisst es ausdrücklich "und". http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html Was bedeutet, dass ein Verein auch mal über 50.000 Euro Umsatz aus Wirtschaftbetrieb machen kann, wenn der Umsatz im Vorjahr kleiner 17.500 Euro war. Natürlich sollte man tunlichst darauf achten, in den nächsten Jahren wieder unter die 17.500 Euro Umsatz zu kommen. Dann ist zumindest in Sache Umsatzsteuer vom Finanzamt her nichts zu befürchten. | ||||
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