Geschrieben von Manfred B.Was bedeutet, dass ein Verein auch mal über 50.000 Euro Umsatz aus Wirtschaftbetrieb machen kann, wenn der Umsatz im Vorjahr kleiner 17.500 Euro war.
Natürlich sollte man tunlichst darauf achten, in den nächsten Jahren wieder unter die 17.500 Euro Umsatz zu kommen. Dann ist zumindest in Sache Umsatzsteuer vom Finanzamt her nichts zu befürchten.
Das ist ein gefährlicher Irrtum. Bitte genau lesen (gekürzt):
Geschrieben von UStG Umsatzsteuer wird von Unternehmern ... nicht erhoben, wenn der ... Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Das heißt im logischen Umkehrschluss, die Steuer wird erhoben, wenn im vergangenen Jahr die 17500 Euro überschritten wurden oder im aktuellen Jahr 50000 Euro überschritten werden.
Vielleicht liest ein (unter Feuerwehrs nicht so häufig anzutreffender) Steuerberater hier mit und kann dies bestätigen. Ich selbst bin nur als ehemaliger Kleinunternehmer (im Studium) davon betroffen gewesen.
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