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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jobcenter fordert Geld von Feuerwehrmann | 13 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g Z8., Zwickau / | 845009 | ||
Datum | 18.12.2018 08:13 MSG-Nr: [ 845009 ] | 2397 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Widerspruch - Sozialgericht ! Das ist hier der einzige Weg. Wie der Name schon zeigt, handelt es sich hier um eine Aufwandtsentschädigung, für die der Feuerwehrmann sozusagen Aufwendungen hatte, die die Gemeinde pauschal festlegte und erstattete. Dafür ist der Feuerwehrmann in Vorkasse gegangen. Darüber sollte das Jobcenter nachdenken. | ||||
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