Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Jobcenter fordert Geld von Feuerwehrmann | 13 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 845020 |
Datum | 18.12.2018 10:34 MSG-Nr: [ 845020 ] | 2073 x gelesen |
Infos: | 18.12.18 FW-Forum: Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt!
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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Moin,
Geschrieben von Sebastian K. Wozu auch?
vielleicht weil?:
§11 (3) SGB II
Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
Zum anderen - stellt eine kommunale Entschädigungssatzung nicht auch eine öffentlich rechtliche Vorschrift dar?
§11a (3) SGB II
Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen.
Gruß,
Thorben
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