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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Diesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm - war: Dieselfahrverbote und die BOS | 90 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 845110 | ||
Datum | 21.12.2018 23:52 MSG-Nr: [ 845110 ] | 4264 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Als KTW oder mit dem MTW und GKW ohne Blaulicht zB 40Km von Dortmund nach Mühlheim quer durch die Nox-Zone wäre erlaubt? Wenn das zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist: ja. (Natürlich nur unter der Annahme, dass der KTW Feuerwehr oder KatS ist. Der RD hat bekanntlich nur dann Sonderrechte, wenn höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden) | ||||
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