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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnliegerstrassen mit FW-Fahrzeug befahren - war: Diesel-Fahrverbot ...9 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845253
Datum29.12.2018 19:28      MSG-Nr: [ 845253 ]1478 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Thomas M.Das ist kein "kleinklein", das ist unsere STVO.

Eben. Im Bild steht da "Anlieger frei". Man kennt das auch als Freifahrtschein, denn so gut wie nichts lässt sich schlechter kontrollieren als ein "Anlieger frei". Es reicht schon die Absicht, jemanden zu besuchen, der dort wohnt (oder an einen Laden zu wollen usw.), damit man dort durchfahren darf.

Geschrieben von Thomas M.Klar kann man die ignorieren, muß dann aber auch die Folgen (kommentarlos) tragen.

Ich möchte mal die Kommune oder Polizei sehen, die da einem Feuerwehr-/Rettungsdienstfahrzeug ein Knöllchen verpasst. Das glaubst du doch selbst nicht.

Gruß,
Michael

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