Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Anliegerstrassen mit FW-Fahrzeug befahren - war: Diesel-Fahrverbot ... | 9 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 845255 |
Datum | 29.12.2018 22:18 MSG-Nr: [ 845255 ] | 1353 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Geschrieben von Sebastian K.Solange da "Anlieger frei" drunter steht, fahre ich da mit einem BOS-Fahrzeug auch entlang, wurscht ob Einsatz, Übung oder Spaßfahrt.
Was hat Anlieger frei mit BOS zu tun? Im Einsatz kein Problem, in einer entsprechend begründeten Übung auch nicht, für eine notwendige Erkundungsfahrt auch nicht (am besten angeordnet und als solche dokumentiert), aber als "Spaßfahrt"? Wer haftet da für einen Unfall? in welcher Höhe/Anteilen?
Mutige Auffassungen zu "BOS-Rechten"...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 29.12.2018 16:53 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland Diesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm - war: Dieselfahrverbote und die BOS | |