Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Anliegerstrassen mit FW-Fahrzeug befahren - war: Diesel-Fahrverbot ... | 9 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 845256 |
Datum | 29.12.2018 22:27 MSG-Nr: [ 845256 ] | 1357 x gelesen |
Mannschaftstransportwagen
hallo,
Geschrieben von Ulrich C.aber als "Spaßfahrt"?
Nehmen wir mal eine schnöde Bewegungsfahrt an. Auch wenn das viele Maschinisten (zu Recht) Spass macht stufe ich das nicht als Spassfahrt ein.
Wenn ich mit einem Feuerwehrfahrzeug in der eigenen Gemeinde/Stadt unterwegs bin dann hab ich auch dabei ein "Anliegen" wenn ich eine solche gesperrte Strasse befahre.
Argumente dafür:
- Orts- und Objektkunde
- Überprüfung ob man durchfahren kann (gerade bei kleinen Anliegerstrassen oft ein Problem)
Vor vielen, vielen Jahre hab ich unseren damaligen Ordnungsamtleiter genau darauf angesprochen. Der meinte das das kein Problem sei. Bei uns gab es deswegen auch noch nie (soweit ich weiss) einen Strafzettel weil ein Feuerfahrzeug innerstädtisch eine Anliegerstrasse befahren hat.
Anders wird es aussehen wenn z.B. ein MTW aus Weinstadt eine Anliegerstrasse in Stuttgart befährt ohne dort ein "direktes" Anliegen zu haben. Da wäre meiner Ansicht nach ein Knöllchen gerechtfertigt. Orts- und Objektkunde in einer 15km entfernten Großstadt ist da dann ein sehr schwaches Argument ;-)
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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| 29.12.2018 16:53 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland Diesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm - war: Dieselfahrverbote und die BOS | |