Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Anliegerstrassen mit FW-Fahrzeug befahren - war: Diesel-Fahrverbot ... | 9 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 845257 |
Datum | 29.12.2018 22:48 MSG-Nr: [ 845257 ] | 1286 x gelesen |
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
Geschrieben von Jürgen M.Wenn ich mit einem Feuerwehrfahrzeug in der eigenen Gemeinde/Stadt unterwegs bin dann hab ich auch dabei ein "Anliegen" wenn ich eine solche gesperrte Strasse befahre.
Auch wenn es vom Wortlaut her zu Verwechselungen einlädt:
Um vom "Anlieger frei" erfasst zu werden reicht es nicht aus ein Anliegen zu haben, man muss Anlieger sein. Also Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines an die gesperrte Straße angrenzenden (bzw. über diese Erschlossenen) Grundstücks sein oder mit einem von denen in eine (rechtliche) Beziehung treten wollen.
Geschrieben von Jürgen M.Argumente dafür:
- Orts- und Objektkunde
- Überprüfung ob man durchfahren kann
IMNSHO (IANAL):
Wenn man ein Objekt aus dienstlichen Gründen aufsuchen will, ist man Anlieger. Wenn man aus o.g. Gründen die Straße durchrfahren will (muss), nimmt man Sonderrechte in Anspruch.
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| 29.12.2018 16:53 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland Diesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm - war: Dieselfahrverbote und die BOS | |