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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnliegerstrassen mit FW-Fahrzeug befahren - war: Diesel-Fahrverbot ...9 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845257
Datum29.12.2018 22:48      MSG-Nr: [ 845257 ]1286 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.Wenn ich mit einem Feuerwehrfahrzeug in der eigenen Gemeinde/Stadt unterwegs bin dann hab ich auch dabei ein "Anliegen" wenn ich eine solche gesperrte Strasse befahre.

Auch wenn es vom Wortlaut her zu Verwechselungen einlädt:

Um vom "Anlieger frei" erfasst zu werden reicht es nicht aus ein Anliegen zu haben, man muss Anlieger sein. Also Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines an die gesperrte Straße angrenzenden (bzw. über diese Erschlossenen) Grundstücks sein oder mit einem von denen in eine (rechtliche) Beziehung treten wollen.

Geschrieben von Jürgen M.Argumente dafür:

- Orts- und Objektkunde
- Überprüfung ob man durchfahren kann


IMNSHO (IANAL):
Wenn man ein Objekt aus dienstlichen Gründen aufsuchen will, ist man Anlieger. Wenn man aus o.g. Gründen die Straße durchrfahren will (muss), nimmt man Sonderrechte in Anspruch.

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