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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehr Villingen-Schwenningen: Missstände bei Hilfsfrist vertuscht? | 43 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 845322 | ||
Datum | 02.01.2019 18:07 MSG-Nr: [ 845322 ] | 2590 x gelesen | ||
Hallo Forum, Hallo Bernd, Geschrieben von Bernd S. Werden diese Einsatzzeiten irgendwie vergütet? Geht es nur um die Einsatzzeiten?So wie ich das sehe ja. Vergleiche Hier: Feuerwehrentschädigungssatzung §1 So wie ich das sehe erhält man je Einsatzstunde 12 Euro, ab 48 h Einsatz muss Spitz abgerechnet werden. Dies entsprich soweit dem FWG Ba- Wü. Jedoch handelt es sich hier nicht um eine Aufwandsentschädigung sondern es ist eine Lohnersatzleistung. (Sie muss entsprechend z.B. bei der Einkommenssteuer angegeben werden. (Wird gerne vergessen!) Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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