Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Definition Aktive Mitglieder | 23 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 845418 |
Datum | 07.01.2019 15:44 MSG-Nr: [ 845418 ] | 3470 x gelesen |
Geschrieben von Hans M.Wer kann mir sagen, wie der Gesetzgeber einen aktiven Feuerwehrmann/frau definiert.
Der aktive Feuerwehrmann wird nicht in irgendeinem Gesetz definiert, dort gibt es nur den Feuerwehrmann (oder die Feuerwehrfrau).
Die Unterscheidung aktiv/inaktv oder aktiv/passiv kommt aus dem Vereinswesen, also aus den Feuerwehrvereinen oder Fördervereinen. Dort gibt es aktive Mitglieder (die Einsatzabteilung) und Mitglieder, die nicht der Einsatzabteilung angehören, also zum Beispiel Fördermitglieder, Alterskameraden und so weiter. So kenne ich es jedenfalls aus meinem eigenen Förderverein.
Wenn ich recht informiert bin, gibt es in Bayern zur freiwilligen Feuerwehr in der Regel auch den Feuerwehrverein, der das Personal der Feuerwehr stellt. Im Rest der Republik ist die Organisation etwas anders, dort kann neben der Feuerwehr der Gemeinde ein Verein tätig sein, der die Feuerwehr unterstützt. Sehr viele Feuerwehren kommen jedoch auch ohne Verein sehr gut zurecht. Diese haben dann ausschließlich aktive Mitglieder.
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Geändert von Oliver S. [07.01.19 15:47] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 07.01.2019 15:29 |
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Hans7 M.7, Weiden i.d. OPF |
| 07.01.2019 15:44 |
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Oliv7er 7S., Neidenbach | |