Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Sicherungsanhänger für BAB Einsätze | 33 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 845459 |
Datum | 08.01.2019 14:15 MSG-Nr: [ 845459 ] | 2017 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.es gab m.W. in den Ländern mit Zuschußzuweisungen zu Fahrzeugprojekten massiv Ärger bis hin zur Verweigerung derselben, wenn nicht rückgebaut würde..
Das Problem dürfte es inzwischen doch eigentlich nicht mehr geben, seit die Heckwarnanlagen in der StVZO (§52 Abs.11) bundesweit festgeschrieben sind. Damit ist zumindest der Punkt eindeutig geregelt.
Und beim Sicherungsanhänger dürfte es damit auch keine Probleme geben, denn es handelt sich ja um ein eigenständiges Fahrzeug (Anhänger), die Ausrüstung bzw. Verwendung einer AHK ist bei den meisten Feuerwehrfahrzeugen zumindest für diese Kategorie Anhänger kein Problem.
Gruß,
Michael
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