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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Definition Aktive Mitglieder | 23 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 845597 | ||
Datum | 12.01.2019 13:01 MSG-Nr: [ 845597 ] | 803 x gelesen | ||
Hallo Forum, für NRW gibt es eine Definition im BHKG §9. Hier wird zwar nicht nach Aktiv/Inaktiv direkt unterschieden aber in "Die im Einsatzdienst tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung).." und in " Einer Freiwilligen Feuerwehr können auch Personen angehören, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach diesem Gesetz auf andere Weise als durch die Mitwirkung im Einsatzdienst beitragen." Dieses wird dann Unterstützungsabteilung genannt. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | ||||
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