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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge | ||
Autor | Norb8ert8 G.8, Bad Wildbad / | 845633 | ||
Datum | 13.01.2019 14:11 MSG-Nr: [ 845633 ] | 4724 x gelesen | ||
Lese ich dass richtig? Es dürfen PA-Geräte (Einsatzbereit mit angebautem Druckbehälter) nicht mehr, bzw. nur auf der Fahrt zu Einsätzen transportiert werden? Wenn ja, wäre das nicht eine massive Einschränkung der Feuerwehren und deren Einsatzbereitschaft? Sollte man da nicht auch die Aufbauhersteller, respektive die Ausrüster mit ins Boot nehmen? Auch für die Kräfte im Nachschub oder der Nachbereitung (Werkstätten bzw. Atemschutzwerkstätten) ist das ja der berühmte Genickschlag... Ist ja unglaublich, welche Felsen (Steine kann man nicht mehr sagen) den Feuerwehren in den Weg gelegt werden. Es reicht wohl nicht, das dieses Theater mit den Führerscheinen schon gewaltig an unseren Mitgliedern zehrt..... Wo soll dass bloß noch hinführen? | ||||
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